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Handverlesen: Wer versagt bei der Inklusion?

Vor 15 Jahren hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, aber die Lage von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz hat sich sogar verschlechtert. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von Andererseits und Dossier. In dieser Videoreihe stellen wir diese nicht-öffentliche Informationen zur Inklusion bei österreichischen Firmen, Parteien und anderen Institutionen vor.

 

*Alternativlink zum Video: YouTube

 

„Menschen mit Behinderungen haben in Österreich heute weniger Chancen, Arbeit zu finden, als vor fünfzehn Jahren.“ Dieser Satz kommt aus der gemeinsamen Recherche von Andererseits und Dossier. Sie stellten fest, dass es keinen gerechten Ausgleich am Arbeitsmarkt gibt. Die Situation ist sogar schlechter als vor 15 Jahren: 2021 erfüllten weniger Firmen die Beschäftigungspflicht als im Jahr 2008; der Anteil von beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist auch zurückgegangen. Gebärdenwelt.tv fasst die Ergebnisse dieser Recherche zusammen und zeigen, welche Parteien und Firmen bei der Inklusion versagt haben.

Das wichtigste Werkzeug zur Inklusion am Arbeitsplatz ist die Beschäftigungspflicht bzw. die Ausgleichstaxe. Organisationen müssen pro 25 Mitarbeiter:innen eine Person mit Behinderung anstellen. Auch gehörlose Menschen gehören auch zu dieser begünstigten Gruppe. Wenn die Organisationen diese Pflicht nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichstaxe bezahlen. Diese Strafe soll Organisationen dazu motivieren, mehr Menschen mit Behinderungen anzustellen. Nur jede vierte Organisationen erfüllt diese Pflicht, statt Inklusion zu fördern zahlen sie lieber monatlich diese Strafe. Wer dieses Beschäftigungsgrad erfüllt, ist normalerweise nicht öffentlich, aber Andererseits und Dossier haben eine Liste mit vielen Organisationen veröffentlicht. Im nächsten Video schauen wir uns an, wie die Parteien mit Inklusion umgehen.

 

 

 

Foto/Video Credits: Sozialministerium / Andererseits-Dossier / Adobe Canva / Gebärdenwelt.tv
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